Zu Beginn des Jahres möchten wir über aktuelle Angebote, Neuerungen und Kooperationen aus der Branche der Lebens- und Sozialberater:innen Oberösterreich informieren.
Kooperation Aktion Tagesmütter OÖ
NEU: Die Tageselternträgereinrichtung „Aktion Tagesmütter“ bietet ihren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit an, zwei Einzeleinheiten Supervision im Jahr kostenlos in Anspruch zu nehmen. Diese werden durch Kooperation mit den OÖ Lebens- und Sozialberater:innen möglich gemacht. LSB können sich dafür in einen eigenen Pool an Supervisor:innen des Vereins „Aktion Tagesmütter OÖ“ bewerben. Folgende Anforderungen sind dazu notwendig: aktives Gewerbe, Expert:innenpool Supervision, Feldkkompetenz mit Elternarbeit, Kleinkinderarbeit und Pädagogik.
Weitere Informationen und Fragen bitte an Frau Doris Margreiter unter doris.margreiter@aktiontagesmuetter.at.
BBU GmbH
Die Bundesargentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) möchte für ihre Dienstnehmer:innen Supervisionseinheiten anbieten. Im Zuge eines öffentlichen Ausschreibungsverfahren sammelt die BBU GmbH bis 19.1.2024 interessierte Unternehmer:innen, die Supervisionsleistungen anbieten, wie Lebens- und Sozialberater:innen, und zukünftig mit der BBU GmbH zusammenarbeiten möchten. Hier finden sich genaue Informationen zu den Ausschreibungsunterlagen und zu den Grundlagen der Verfahrensordnung und hier das Formblatt zum Teilnahmeantrag und dem Fragenkatalog.
LKUF-Kooperation
Die Kooperation mit der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge und den Lebens- und Sozialberater:innen geht weiter und stellt einen Kostenzuschuss für Beratungen, Supervisionen und Coachings für das Lehrpersonal zur Verfügung. Als LSB kann man an der Kooperation teilnehmen, wenn man einen aktiven Gewerbeschein hat und im Expertenpool Supervision eingetragen ist. Somit steht einem aktiven Zugehen auf Schulen nichts im Wege, um dem Lehrpersonal beratende Unterstützung anzubieten. Die Details können nochmals hier nachgelesen werden.
Eltern-Kind-Pass Modernisierung
Das Vorsorgeprogramm für Schwangere und Kinder (Mutter-Kind-Pass) wird modernisiert, digitalisiert und umbenannt zum Eltern-Kind-Pass. Das Leistungssprektrum wird ebenso erweitert und neu aufgenommen werden soll psychosoziale Beratung am Anfang der Schwangerschaft, die über den Eltern-Kind-Pass in Anspruch genommen werden kann. Bis 2026 sollen die Änderungen vollständig abgeschlossen sein.
Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung und der Unternehmerprüfungsordnung
Neuerungen im Bundesgesetzblatt BGBl I 418/202: die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung geschaffen.
Kandidat:innen, die die staatliche Befühigungsprüfung „Psychosoziale Beratung staatlich geprüft“ ablegen, müssen zukünftig keine Prüfungsgebühr mehr bezahlen. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren im Zeitraum von 1.7. bis 31.12.2023 können voraussichtlich ab 1.2.2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden. Hier kommen Sie zu einem FAQ rund um das Thema.
Förderungen für privat bezahlte Weiterbildungen – Bildungskonto des Landes OÖ
Das OÖ. Bildungskonto fördert berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen zur Arbeitsplatzsicherung und persönlichen Qualifizierung für Menschen mit Hauptwohnsitz in OÖ. Bildungsmaßnahmen, die in die Förderperiode 2023 – 2026 fallen, werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis max. 2.200 Euro gefördert. Manche Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis max. 2.700 Euro (max. 4.000 Euro bei OÖ. Digi-Bonus) gefördert. Bei Umorientierungen ist der Nachweis der beruflichen Anwendung innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss nachzuweisen. Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen. Hier kann man die Details nachlesen.