Förderungen

Holen Sie sich Unterstützung für Ihre Aus- und Weiterbildung!

Ö-Cert-Qualitätssiegel

Als Erwachsenenbildungsinstitut mit dem Qualitätsnachweis Ö-CERT haben Sie, auch wenn Sie in einem anderen Bundesland Ihren Hauptwohnsitz haben, Zugang zur Förderung Ihrer Weiterbildung.

Fördermöglichkeiten

Auf Grund der großen Unterschiede – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene – gibt es im Bereich Förderungen und Finanzierung keine Pauschallösung. Folgende allgemeine Datenbanken bieten eine gute Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten: 

-> bildungsfoerderung.bic.at

-> erwachsenenbildung.at

Weitere Möglichkeiten

Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Voraussetzung dafür ist ein beruflicher Zusammenhang.

Absetzbar sind Kurskosten, Kosten für Fachliteratur, Übernachtung und Fahrt, sowie anteilige Kosten für Arbeitsmittel (z.B. Laptop)

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Die Bildungskarenz eröffnet Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, sich bis zu einem Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen und sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Viele unserer Ausbildungen sind für sich alleine bzw. in Kombination mit anderen Ausbildungen für die Bildungskarenz geeignet.

Update am 11.04.2025:

Wann die Bildungskarenz ausläuft

Am 7. März 2025 wurde die vorübergehende Abschaffung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit im Parlament beschlossen. Mit 1. Jänner 2026 soll es jedenfalls ein neues Modell wieder geben. 

Grundsätzlich läuft die Bildungskarenz mit 31. März 2025 aus. Die Bildungskarenz ist darüber hinaus noch möglich, wenn sie nachweislich bis zum 28. Februar 2025 mit dem/der Arbeitgeber:in vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme bis spätestens 31. Mai 2025 beginnt. Bereits zuerkannte Bildungskarenzen können fortgesetzt werden. 

Arbeitsrechtlich gilt:

Von einer bis 31. März 2025 vereinbarten Bildungskarenz können Sie zurücktreten. Darüber hinaus wird es weiterhin möglich sein, mit dem/der Arbeitgeber:in eine Bildungskarenz – allerdings ohne Weiterbildungsgeld vom AMS – zu vereinbaren.

Achtung:

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Es wurde am 7. März 2025 vom Nationalrat verabschiedet – der Beschluss des Bundesrates steht noch aus.

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Die Bildungsteilzeit eröffnet Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, die Arbeitszeit für maximal zwei Jahre zu reduzieren um sich so der Aus- oder Weiterbildung widmen zu können ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Viele unserer Ausbildungen sind für sich alleine bzw. in Kombination mit anderen Ausbildungen für die Bildungskarenz geeignet.

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Mit dem Gesundheitshunderter der SVS werden Gewerbetreibende, Bauern und Neue Selbständige bei gesundheitsfördernden Aktivitäten in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stress/Burnout, Entspannung/Körperarbeit und Rauchfrei.aktiv unterstützt.

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Mit dem Unternehmensgründungsprogramm unterstützt das Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslose Personen bei der Neugründung existenzfähiger Betriebe und der Schaffung von Arbeitsplätzen.

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Je besser Sie ausgebildet sind, desto leichter finden bzw. meistern Sie Arbeit. Voraussetzung ist immer die positive Einschätzung auf arbeitsmarktpolitische Verwertbarkeit der Aus- oder Weiterbildung.

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Die Gutscheine können bei allen Veranstaltungen, die mit dem Elternbildungsgutschein gekennzeichnet sind, zum Thema Eltern-Kind-Beziehung und Partnerbeziehung direkt bei uns eingelöst werden.

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Viele Unternehmen sind an der Weiterentwicklung ihrer Arbeitnehmer:innen interessiert und fördern berufsbezogene Weiterbildungen. Erkundigen Sie sich in Ihrem Unternehmen.

Versicherungen und Banken bieten Finanzierungen für Ausbildungen zu sehr guten Konditionen an. Sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem persönlichen Versicherungs- oder Bankbetreuer:in.

Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, wenden Sie sich bitte an uns. Wir sind gerne behilflich!

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