
Bachelor Upgrade in der psychosozialen Beratung nach neuer Verordnung
werden mittlerweile in ganz Österreich angeboten…
…zurecht fragen sich viele, ist diese Investition notwendig?
Die neue Ausbildungsverordnung der Lebens- und Sozialberatung brachte viele Veränderungen mit sich. Eine davon ist die Möglichkeit zukünftig nicht nur das Gewerbe in psychosozialer Beratung lösen zu können, sondern auch einen akademischen Titel – den Bachelor Professional (kurz BPr) – zu erlangen. Dazu muss das Ausbildungsinstitut mit einer Universität oder Fachhochschule kooperieren. Somit stehen angehende Lebensberater:innen vor der Entscheidung, ob sie einen Abschluss zum Bachelor Professional wählen oder lieber als staatlich geprüfte:r psychosoziale:r Berater:in den Gewerbeschein lösen.
Was bedeutet dies für bereits aktive Lebensberater:innen nach der alten Verordnung?
Aktive Lebensberater:innen, welche den Gewerbeschein nach der alten Verordnung bereits gelöst haben und jene, die noch in Ausbildung nach alter Verordnung sind, stellen sich zurecht die Frage, ob auch sie eine Aufwertung ihrer Ausbildung benötigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Antwort lautet: Je nachdem!
Berater:innen mit Abschluss nach der alten Verordnung haben ebenfalls die Möglichkeit ein Upgrade zu vollziehen und somit eine berufliche Höherqualifizierung auf akademischem Niveau zu erlangen. Entweder man absolviert die staatliche Prüfung bei den jeweiligen Zertifizierungsstellen in den Bundesländern oder man besucht ein Bachelor Upgrade, welches von diversen Instituten in Kooperation mit Universitäten oder Fachhochschulen angeboten wird. Ob und welche Variante sinnvoll ist, ist individuell zu betrachten.
Übersicht der jeweiligen Unterschiede der Abschlüsse:

*hat man den Gewerbeschein noch keine drei Jahre, muss man zusätzlich zur mündlichen auch die schriftliche Prüfung absolvieren.
*NQR Level ist eine offizielle Einstufung von Ausbildungen und führt dazu, dass die Vergleichbarkeit von Ausbildungen innerhalb Europas gegeben ist. Während das NQR Level 3 einer einfachen beruflichen Qualifikation zugeschrieben ist, ist das NQR Level 6 einem Bachelor oder einer gleichwertigen Qualifikation gleichzusetzen.
Je nachdem, welche Ziele man in seiner beraterischen Tätigkeit verfolgt, kann man sich für oder gegen ein Upgrade entscheiden.
Folgende Fragen können Sie sich stellen:
- Bin ich schon lange in der Beratung tätig, habe ich einen guten Klient:innenzulauf und brauche nicht unbedingt einen akademischen Titel, wird die Entscheidung gegen ein Upgrade ausfallen
- Benötige ich keinen Titel, möchte aber meine Kompetenz als Berater:in bestätigen und mit einem Siegel überprüfen lassen, ist die staatliche Prüfung eine gute und kostenlose Möglichkeit.
- Habe ich hingegen den Wunsch zu erlernen, wie man wissenschaftlich arbeitet, um beispielsweise einmal ein Buch veröffentlichen zu können bzw. möchte ich zukünftig einen Master an einer Uni absolvieren oder schlicht und einfach einen akademischen Titel erreichen – dann ist das Bachelor Upgrade sinnvoll. Facheinschlägige Masterstudiengänge, wie Soziale Arbeit, Sozialmanagement oder Psychotherapie sind aufbauend möglich.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass meist jene Personen in der Beratung erfolgreich sind, welche ihr Themenfeld gefunden haben, in dem sie sich wohlfühlen und die nötige Kompetenz mitbringen. Fortbildung ist nicht nur ein Sammeln von Siegeln, sondern die inhaltliche Weiterbildung zur Erreichung beraterischer Kompetenz. Demnach können abgesehen von den oben angeführten Möglichkeiten völlig andere Fortbildungen im psychosozialen Bereich für Sie sinnvoll sein.
Unabhängig von Ihrer Entscheidung gibt es – wie anfangs erwähnt – viele verschiedene Universitäten und Fachhochschulen, die ein Bachelor Upgrade anbieten. Einige davon möchten wir anschließend auflisten. Für die staatliche Prüfung sind die Berufsgruppen der jeweiligen Bundesländer zuständig.
Egal wie Sie sich entscheiden, ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute in Ihrer beraterischen Tätigkeit!
Aufzählung Anbieter Bachelor Upgrades:
Link Staatliche Prüfung:
Verfasser:
Florian Huemer, MA
Institutsleiter Bildungshaus Villa Rosental

