Neu in der Villa Rosental:
Erfüllung der Qualitätskriterien für geförderte Familienberatung nach FBFG
Seit Veränderung der Ausbildungsverordnung können Absolvent:innen unter folgenden Voraussetzungen die Berechtigung zur Familienberatung erfüllen.
Für Teilnehmende der LSB-Ausbildung nach neuer Verordnung:
Absolvierung eines zertifizierten Diplomlehrgangs in psychosozialen Beratung nach neuer Verordnung oder Absolvierung eines Bachelor-Studiengangs in psychosozialer Beratung und Absolvierung eines der folgenden Wahlmodule:
c1 Familienberatung
c2 Paarberatung
c3 Trauerberatung
c4 Suchtberatung
c5 Aufstellungsarbeit
Sowie eine schriftliche Abschlussarbeit (Diplomarbeit oder Bachelorarbeit) mit inhaltlichem Bezug auf das Tätigkeitsfeld der Paar- oder Familienberatung ist zu schreiben. Das Wahlmodul und das Thema der Abschlussarbeit sind am Zeugnis auszuweisen.

In den vergangenen Jahren war es für diplomierte Lebens- und Sozialberater:innen schwierig die Berechtigung für eine Tätigkeit in geförderten Familienberatungsstellen zu erlangen.
Dies hat nun ein Ende…
Für Personen, welche nach der alten Verordnung abgeschlossen haben, gibt es ebenfalls eine Möglichkeit zur Erfüllung der geforderten Kriterien:
Absolvierung eines Bachelor-Upgrades in psychosozialer Beratung nach neuer Verordnung mit einem der oben angeführten Wahlmodule
sowie eine Bachelorarbeit mit inhaltlichem Bezug auf das Tätigkeitsfeld der Paar- oder Familienberatung. Das Wahlmodul und das Thema der Abschlussarbeit sind am Zeugnis auszuweisen.
Nachzulesen sind diese Informationen im Dokument vom Bundeskanzleramt: Qualitätskriterien für die geförderte Familienberatung nach dem Familienberatungsförderungsgesetz (FBFG) unter Punkt 7.1.
Was ist der Vorteil als LSB, wenn diese Voraussetzung erfüllt sind?
In diesem Fall können Sie sich bei geförderten Familienberatungsstellen für eine mögliche Anstellung bewerben. Geförderte Familienberatungen nach dem Familienberatungsförderungsgesetz sind staatlich unterstützte Angebote in Österreich, welche Ratsuchenden kostenlose, anonyme und professionelle Hilfe bei Fragen zur Partnerschaft, Familie, Erziehung oder Scheidung bieten. Es gibt dazu ein flächendeckendes Netz von rund 400 Beratungsstellen im ganzen Land.
Psychosoziale Berater:innen, welche in unserem Haus ausgebildet werden und die Voraussetzungen für die Familienberatung erlangen, können sich bei uns auf eine Interessent:innenliste setzen lassen. Sollten Ausschreibungen oder Anfragen von Familienberatungsstellen kommen, leiten wir diese Liste weiter und diese wird für die Auswahl zu möglichen Aufnahmegesprächen herangezogen. Gerne können sich qualifizierte Teilnehmer:innen des Hauses jederzeit auf diese Liste eintragen lassen.