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Erlangung des Gewerbes Psychosoziale Beratung nach neuer Verordnung
Einer unserer ersten Lehrgänge

Geschichte und Entwicklung vom Gewerbe Psychosoziale Beratung nach alter und neuer Verordnung

Wie kam es zur neuen Verordnung?

Um diese Fragen zu beantworten, darf man in die Vergangenheit und somit in die Geschichte des Gewerbes Lebens- und Sozialberatung blicken.

Als diese Bezeichnung in den 80er Jahren entstand, fiel die Berufsgruppe zunächst in ein freies Gewerbe. Somit konnten alle Personen – egal ob mit oder ohne Ausbildung – dieses mit dem Namen „Psychosoziale Beratung/Lebens- und Sozialberatung“ anmelden, ähnlich dem jetzigen freien Gewerbe der Energetik. Dies führte dazu, dass neben den effizienten Beratungen auch Coaches ohne fundierter Ausbildung diese durchgeführt haben, und die Qualität nicht immer die beste war.

Reglementiertes Gewerbe ab 1989

Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde 1989 der Beruf „Lebens- und Sozialberatung“ in die Gewerbeordnung aufgenommen.
1991 präsentierte der damalige Gesundheitsminister ein Modell, welches die Lebens- und Sozialberater:innen neben Ärzt:innen, Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen als „vierte Säule der österreichischen Gesundheitsvorsorge“ vorsah. Während die eben erwähnten drei Berufe vor allem für krankheitswertige Störungen der menschlichen Psyche verantwortlich sind, konzentriert sich die psychosoziale Beratung auf die Arbeit von psychischen Problemen mit „gesunden Menschen“. 

Klient:innen von psychosozialen Beraterinnen sind somit Menschen, welche keine diagnostizierte psychische Krankheit haben, aber trotzdem mit Herausforderungen (Stress, Konflikt, Trauer, etc.) in ihrem Leben zu kämpfen haben.

Seit 2014 startete die Villa Rosental 23 Lebensberater:innen-Lehrgänge, wovon einige aktuell noch laufen.

Unsere Erfahrung in der Ausbildung von Lebens- und Sozialberater:innen beläuft sich auf über 10 Jahre. Dabei haben wir zum jetzigen Stand (Oktober 2024) 13 Lehrgänge mit ca. 150 Absolvent:innen abgeschlossen, sowie derzeit noch 10 Lehrgänge mit 118 Personen, welche diesen aktuell besuchen.

LSB-abschluss
Abschluss des 11. Lebensberater-Lehrgangs im Jahr 2023

Änderung von LSB ALT zu NEU – welche Unterschiede gibt es?

Die neue Verordnung bietet wieder neue Aspekte für potentielle Teilnehmer:innen des Lehrgangs – wir haben versucht, diese in 3 Punkten transparent darzustellen:

Qualifizierung:

Mit der Verordnungsänderung erreicht die Berufsgruppe der psychosozialen Berater:innen eine weitere Stärkung des Berufsbildes in der Gesellschaft. Diese Stärkung führt nur über den Weg der noch qualifizierteren Ausbildung zur/zum Psychosozialen Berater:in. Laut Fachgruppe ist die Ausbildung die Ressource, aus der die berufliche Bedeutung ihre Dynamik gewinnt. Bemessen wird dieses berufliche Ausbildungskapital heute nicht zuletzt in Form von ECTS-Punkten, vergleichbar machen es die NQR-Levels. Die neue Ausbildung für psychosoziale Beratung zielt auf das NQR-6-Level ab und stellt staatlich geprüfte psychosoziale Berater:innen auf dasselbe Niveau wie Bachelor-Absolvent:innen, Ingenieur:innen und Meister:innen und wird Europaweit anerkannt. Im Vergleich dazu war die ehemalige Ausbildung auf dem NQR Level 3. Somit wird der Berufsgruppe der psychosozialen Beratung international, national in Gesellschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand ein höherer Wert zugeschrieben, welches die Notwendigkeit der Beratungen unterstreicht!

Für interessierte Personen gibt es somit zwei Ausbildungswege der psychosozialen Beratung, für die sie sich entscheiden können:

  • Einerseits können sie rein die Berufsberechtigung bei einem Ausbildungsinstitut anstreben.
  • Andererseits können sie die Berufsberechtigung zusammen mit dem Titel Bachelor of Professional (BPr.) erreichen, wenn sie sich für die Ausbildung in Kooperation mit einer Universität interessieren.

Umfang: 

Aufgrund der Qualifizierung des Berufsstandes werden auch die zu absolvierenden Stunden der Ausbildung erhöht. Während der Lehrgang ALT 584 Präsenzstunden vorschrieb, sind im neuen Lehrgang 868 Präsenzstunden zu absolvieren (exkl. Teil der fachlichen Tätigkeit). Die Ausbildung dauert daher statt 5 Semester mind. 6 Semester und umfasst wie bei einem Bachelor Lehrgang 180 ECTS und insgesamt mit fachlicher Tätigkeit 1485,5 Präsensstunden. Die Teilnehmer:innen erlernen somit noch mehr Inhalte zum Thema der psychosozialen Beratung.

Folgende Themengebiete sind seit der neuen Verordnung dazu gekommen:

  • Sozialphilosophie und Soziologie
  • Psychologie
  • Psychiatrie und Sozialeinrichtungen
  • Berufsspezifische medizinische Fachgebiete sowie
  • Wissenschaftliches Arbeiten

Kosten: 

Da die Ausbildung umfangreicher geworden ist sowie teilweise mit Universitäten kooperiert wird, ist der neue Lehrgang kostenintensiver. 

Zusammenfassend bedeutet die neue Verordnung im Rahmen der Ausbildung zwar einen zeitintensiveren Aufwand für die Teilnehmer:innen, dem Gegenüber steht jedoch eine höhere Qualifizierung des Berufsstandes, sowie dessen Anerkennung in der Gesellschaft, welches langfristig zu vermehrten Aufträgen in der psychosozialen Beratung bedeutet und langfristig die psychische Gesundheit der Österreicher:innen erhöht! 

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